
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich
(1) Diese Vorschrift regelt die bestimmungsgemäße Inbetriebnahme und dynamische Fortbewegung eines muskelkraftbetriebenen Einspurfahrzeugs (nachfolgend: „Fahrrad“) durch eine natürliche Person (nachfolgend: „Fahrende Person“) auf einer tragfähigen, für den Verkehr vorgesehenen Fläche unter besonderer Berücksichtigung koordinativer, biomechanischer und kognitiver Erfordernisse.
(2) Ziel ist die sukzessive Translation des Fahrrads entlang einer intendierten Fahrtrichtung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung eines stabilen Gleichgewichtszustandes der gesamten Fahrzeug-Person-Einheit.
§ 2 Voraussetzungen der Ingangsetzung
(1) Die fahrende Person hat beide Hände bestimmungsgemäß an die dem Fahrrad fest montierten Steuerungsgriffe (Lenker) anzulegen.
(2) Das Gesäß ist zentriert auf der zur Benutzung vorgesehenen Sitzfläche (Sattel) zu positionieren.
(3) Der Blick ist aus Gründen der vorausschauenden Gefahrenvermeidung grundsätzlich auf den vor dem Fahrrad befindlichen Fahrweg zu richten.
§ 3 Initiierung der Vorwärtsbewegung
(1) Die Fahrbewegung wird durch abwechselnd aufeinanderfolgende Druckbewegungen beider unteren Extremitäten der fahrenden Person auf die rotationssymmetrisch angebrachten Trittflächen (Pedale) in einer vertikal zur Erdoberfläche orientierten Kreisbahn erzeugt.
(2) Die Bewegungen gemäß Abs. 1 sind in einem gleichmäßigen, ruckfreien Rhythmus auszuführen, wobei die Anwendung von Muskelkraft so zu dosieren ist, dass eine kontinuierliche Rotationsbewegung der Antriebseinheit (Tretkurbel nebst Kettenblatt) erfolgt.
(3) Die durch die Kettenübertragung erzeugte Drehbewegung des Hinterrades setzt das Fahrrad in translatorische Bewegung entlang der durch die Lenkbewegung bestimmten Trajektorie.
§ 4 Gleichgewichtserhaltung
(1) Während der Bewegung gemäß § 3 ist durch feinmotorisch abgestimmte Ausgleichsbewegungen des Oberkörpers sowie durch mikrodynamische Korrekturen der Lenkstellung ein Zustand annähernd symmetrischer vertikaler Kräfteverteilung auf beiden Seiten des Fahrrads aufrechtzuerhalten.
(2) Die fahrende Person hat sicherzustellen, dass keine Kippmomente über einen Zeitraum auftreten, der geeignet wäre, das Gesamtsystem zum Umfallen zu bringen.
(3) In Fällen akuter Gleichgewichtsstörungen ist unverzüglich mit einem Fuß Bodenkontakt herzustellen, um Verletzungen oder Sachschäden abzuwenden.
§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Die gleichzeitige Beachtung der Vorschriften in den §§ 2 bis 4 ist zwingende Voraussetzung für eine verkehrssichere und koordinativ erfolgreiche Fahrradbewegung.
(2) Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Verordnung können zu unkontrollierten Schlingerbewegungen, Stürzen oder anderweitigen unerwünschten Lageveränderungen führen.
(3) Die fahrende Person handelt auf eigene Gefahr. Eine Haftung der künstlichen Intelligenz für etwaige Fahrfehler ist ausgeschlossen.
Und, alles verstanden?
Der Text des Gesetztes stammt von ChatGPT, aber könnte auch sonstwo entstanden sein.
Die neue Macht der Sprachmodelle
Schulz von Thun hat mit seiner Arbeit nicht nur unser Verständnis von Kommunikation verändert. Mit seinem schmalen Band „Sich verständlich ausdrücken“ hat er einen Leitfaden vorgelegt, wie Behörden, Gesetzgeber und alle, die zu formaler Sprache verpflichtet sind, sich gegenüber der Allgemeinheit klar ausdrücken sollten – damit sie auch verstanden werden.
Doch der Aufruf blieb weitgehend ungehört.
Im Alltag wie im Kontakt mit Ämtern erleben wir fast täglich das Gegenteil: Sprache, die uns ausschließt. Selbst Juristen – Profis im Entschlüsseln – stoßen regelmäßig an ihre Grenzen. Dabei sollte Sprache Brücken bauen. Stattdessen wird sie zunehmend zur Waffe: In sozialen Medien zur Manipulation, in der Politik zur Verschleierung. Besonders auf kommunaler Ebene hat sich eine Praxis etabliert, in der Verwaltungsvorlagen so verfasst sind, dass sie von der Öffentlichkeit kaum noch dekodiert werden können. Die Sprache wird missbraucht – als Schutzschild gegen Nachfragen.
Es ist ein Zynismus der Technikgeschichte, dass ausgerechnet die Künstliche Intelligenz – lange als Bedrohung oder zumindest als Black Box gefürchtet – nun hilft, diesen Code zu knacken. KI-Modelle, ursprünglich gebaut zum Generieren von Sprache, werden zu Übersetzern zwischen Amtsdeutsch und Alltag, zwischen juristischer Fassade und politischer Absicht. Ausgerechnet der Algorithmus setzt um, was Schulz von Thun als ethisches Ziel formulierte: Verständlichkeit.
Und doch ist Vorsicht geboten. Denn dieselbe Technologie, die Klarheit schafft, kann ebenso zur Täuschung eingesetzt werden. Sprachmodelle können lügen, verzerren, verharmlosen – im Auftrag ihrer Nutzer. Was uns heute hilft, die verschleierten Absichten von Verwaltung und Politik aufzudecken, kann morgen selbst zur Tarnkappe werden.
Derzeit liegt die KI vorn. Aber der nächste Schritt liegt bei uns: Wenn wir wollen, dass sie ein Werkzeug der Demokratie bleibt, müssen wir lernen, sie auch demokratisch zu nutzen.
Buche: Friedemann Schulz von Thun (2014): Sich verständlich ausdrücken. Schlüsselqualifikation für alle, die etwas zu sagen haben. Reinbek: Rowohlt Taschenbuch Verlag.
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Auflösung, zum Gesetzestext:
So bringst du ein Fahrrad zum Fahren:
Setz dich auf den Sattel, halt den Lenker fest, schau nach vorne.
Tritt abwechselnd mit den Füßen auf die Pedale – im gleichen Rhythmus.
So bewegt sich das Fahrrad vorwärts.
Gleichzeitig musst du das Gleichgewicht halten – mit deinem Körper und dem Lenker.
Wenn du wackelst, fang dich rechtzeitig mit dem Fuß ab.
Fertig.