18.1.2023

Ein Gastbeitrag von Johannes Jasca

Geschwindigkeitsbegrenzung in der Deichstraße

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Bremerhaven beschloss am 20.2.2014 die Umsetzung der
sich aus dem Lärmaktionsplan ergebenden Maßnahmen, die auch die Deichstraße zwischen
Freigebiet und Fährstraße betreffen. Am 16.6.2014 ordnete das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt
als Straßenverkehrsbehörde eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h an.
Dieser Maßnahme wurde von einem Antragsteller beim Verwaltungsgericht Bremen widersprochen
und letztlich erfolgte unter dem Aktenzeichen 1 B 241/15 am 11.2.2016 ein Beschluss des
Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen. Dem Widerspruch des Beschwerdeführers
wurde stattgegeben. Der Beschwerdeführer gab auch an, dass er zusätzlich befürchte, es könne am
Verkehrsknotenpunkt Freigebiet zu gefährlichen Rückstaus kommen. Derartige Rückstaus hat es
jedoch weder vorher noch nach dem Beschluss des OVG gegeben.
Das Gericht stellt in dem Beschluss jedoch fest, dass die Stadt Bremerhaven ihren
Ermittlungspflichten hinsichtlich der Ermittlung der Lärmbelastung (RLS-90) bisher nicht
nachgekommen ist. Ferner wird festgestellt, dass die Anwohner einem erheblichen Lärm ausgesetzt
sind und somit die Anordnung verkehrsbeschränkender Maßnahmen aber ernsthaft in Betracht zu
ziehen ist. Diese Maßnahme setzt jedoch eine vorgeschriebene Ermittlung der Lärmbelästigung
voraus. In dem Beschluss wird von tagsüber 70-75 dB(A) und nachts von 60-65 manchmal sogar bis
70 dB(A) gesprochen.
Das Bürger- und Ordnungsamt behauptet in einer Stellungnahme jedoch schriftlich, dass die
Erhebung sehr wohl nach dem Standard RLS-90 durchgeführt wurde. Auf die Vorhaltung, warum die
Stadt das dann dem Oberverwaltungsgericht nicht vorgelegt habe, ist auch nach nunmehr sieben
Monaten keine Antwort erhältlich.
Das Oberverwaltungsgericht ist bereit, den vorgenannten Beschluss aufzuheben, wenn solche
Ermittlungen vorliegen. So kann man eigentlich davon ausgehen, dass die Stadt Bremerhaven zum
Schutz der Bürger und Anwohner der Deichstraße in Bremerhaven geeignete Ermittlungen in den
vergangenen sechs Jahren durchgeführt hat und mittlerweile eine Aufhebung dieses Beschlusses
beantragt wurde, was aber nicht geschehen ist. Das ist umso unverständlicher als die
Stadtverwaltung die geforderte RLS-90 Erhebung schon zur Zeit des Rechtsstreits vorliegen hat.

Das Verfahren wurde scheinbar an das Verwaltungsgericht zurück verwiesen und stattdessen eine
wohl außergerichtliche Einigung zwischen dem selbst gar nicht betroffenen Kläger und der Stadt
Bremerhaven erzielt. Vor der Goetheschule gibt es deshalb ganztägig eine
Geschwindigkeitsbeschränkung (die allerdings in den Ferienzeiten ausgesetzt wird obwohl dort viele
Kinder unterwegs sind) und auf der restlichen Strecke der Deichstraße gilt eine
Geschwindigkeitsbeschränkung in der Zeit von 22 bis 6 Uhr.
Beobachtungen zum Straßenverkehr in der Deichstraße ergeben, dass das Ordnungsamt häufig zu
Schulzeiten Geschwindigkeitsmessungen durchführt, die zeitlich den meisten Verkehrsteilnehmern
bekannt sind. Unmittelbar nach den Messungen wird auch vor der Goetheschule in der generell
geltenden „Tempo 30 Zone“ wieder häufig mit deutlich höherer Geschwindigkeit gefahren.
Besonders in der Zeit von 22 bis 6 Uhr halten sich wohl viele Verkehrsteilnehmer nicht an die
generelle Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h, im Gegenteil wird dann gelegentlich auch die
sonst innerstädtisch übliche Geschwindigkeit von 50 km/h überschritten.

Die Deichstraße wird gerade zu Schulzeiten sehr stark frequentiert ist. An dieser Straße befinden sich
neben der großen Grundschule, ein großes Altenheim und ein Kinderhort und im unmittelbaren
Nahbereich auch der katholische Schulkomplex sowie der Geeste-Wanderweg mit Grünanlagen, die
eigentlich Erholungszwecken dienen sollen. Leider kommt seit Jahren kein Polizist mehr zu den
Schulzeiten um hier Präsenz zu zeigen. Gleiches gilt für die vom Bürger- und Ordnungsamt zugesagte
verstärkte Verkehrsüberwachung auch zu Zeiten außerhalb der Schulöffnung, es wurden gar keine
Maßnahmen durchgeführt.
Im Juni 2022 führt das Stadtplanungsamt schließlich für die Dauer von acht Tagen eine
automatisierte Verkehrserfassung durch, dabei wurden Art, Anzahl und Geschwindigkeiten der
vorbeifahrenden Fahrzeuge automatisiert erfasst.

Im Jahr 2017 kam es bundesweit zu einer geänderten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) die folgendes besagt
„Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an
Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen,
Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder
Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken.
Obwohl dies nun die bundesweite Regel sein muss, hat die Stadt sich bisher nicht veranlasst gesehen,
entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Deswegen hat ein Bürger Ende März 2022 die Bremerhavener Behörden aufgefordert, diese
Maßnahmen zum Schutz der Bürger durchzusetzen. Unter Verweis auf die mit dem Kläger in 2016
erzielte Einigung lehnte man das jedoch ab.


So wurde am 7.12.2022 eine Petition zur Einrichtung einer ganztägigen und streckenbezogenen
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für die Deichstraße zwischen der Einmündung Uferstraße im Norden
und der Kreuzung mit der Fährstraße / An der Alten Geestebrücke im Süden bei der Stadtverordnetenversammlung eingereicht. Diese Petition soll dort zunächst vertraulich am 24.1.2023 behandelt werden. Zumindest für den direkten Bereich des Kinderhorts der Goetheschule bis zur Einmündung an der Fährstraße muss diese generelle Beschränkung eingeführt werden, da sich dort unmittelbar schützenswerte Einrichtungen befinden.

Stellungnahmen der demokratischen Bremerhavener Parteien

Die in der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien verhalten sich dazu
wie folgt:

Die Grünen
haben durch Herrn Labetzke ihre volle Unterstützung für eine ganztägige und
streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung zugesagt

SPD – Der Fraktionsvorsitzende Herr Allers hat sich für seine Partei bereit erklärt, diese Maßnahme
ebenfalls voll zu unterstützen

Die Linke
Die Fraktionsvorsitzende Frau Brand erklärt ihre uneingeschränkte Unterstützung der
Petition und teilt mit, dass ihre Partei noch weitergehende Maßnahmen fordert.
FDP – Der Fraktionsvorsitzende Herr Hilz erklärt für seine Partei, dass man sich eine generelle
Begrenzung nicht vorstellen kann, jedoch einer Ausweitung bis zum Alten- und Pflegeheim an der
Kreuzung zur Fährstraße wohl zustimmen kann. Sowohl der Kinderhort an der Keilstraße wie auch
der katholische Schulkomplex hätten die Eingänge wenige Meter um die Ecke an der Keilstraße und
würden deshalb nicht schutzwürdig sein. Auf das Argument, die Schüler würden über die Deichstraße
die nur zwischen 10 und 20 Meter entfernten Gebäudekomplexe erreichen, will man sich bei der FDP
nicht einlassen. Dagegen sagte man zu, sich um eine verstärkte Verkehrsüberwachung bemühen.
Leider ist hier nichts geschehen.

CDU – Der Fraktionsvorsitzende Herr Raschen äußerte sich bedauerlicherweise nach mehrmaligen
Anschreiben zunächst nicht. Der Landesvorstand der CDU gibt an, über die Thematik Bescheid zu
wissen und Herr Raschen gebeten zu haben, sich zu äußern. Auf Nachfrage der Nordsee Zeitung
konnte sich Herr Raschen jedoch unverzüglich generell ablehnend ohne jegliche Begründung äußern.
Die CDU hat sich dann am 13.1.23 dahingehend schriftlich geäußert, dass eine Maßnahme vor den
schützenswerten Einrichtungen sinnvoll sei. Dort war nicht bekannt, dass eine RLS 90 Erhebung
vorliegt und die Stadt schon längst hätte handeln können. Vielmehr weist die Partei darauf hin, eine
Erhebung sei aufwändig und teuer. Die schriftliche Antwort lässt jedoch hoffen, dass sich die CDU
den gesetzlichen Vorgaben und damit der Einführung einer ganztätigen generellen
Geschwindigkeitsbeschränkung für den Bereich der Deichstraße von der Einmündung Keilstraße bis
zur Einmündung der Fährstraße anschließen will.

CDU – Junge Union – Frau Sina Dertwinkel erklärte für die Junge Union ebenfalls, dass man sich nicht
für eine Zustimmung einsetzen werden, ebenfalls ohne jegliche Begründung.

Der Beauftragte für Bürgerbeteiligung – Der Beauftragte für Bürgerbeteiligung, Herr Viebrock, hat
leider trotz mehrfacher Information nie auf den gesamten Vorgang reagiert.

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