Moin!
Das neue Video ist auf YouTube verfügbar.
Wer meine Aktivitäten auf YouTube und hier verfolgt, wird schon bemerkt haben, dass beide Kanäle am besten zusammen funktionieren.
Ich kann ein YouTube Video nicht aktualisieren. Die Blogbeiträge schon. Ein Beispiel?
Die Verkehrszählanlage an der Kreuzung Barkhausen/Schleusenstraße, von der ich im Video berichtet habe, ist schon wieder verschwunden. (…. Poser wollten wohl nicht bei ihren Rennen gefilmt werden)
Überhaupt der Verkehr!
Obwohl es eigentlich eine gute Nachricht ist, dass “bald” Tempo 30 auf der Deichstraße gelten soll, lässt sowohl die Formulierung im Koalitionsvertrag, als auch die Bemerkungen von Sönke Allers in der NZ Rückschlüsse auf das Selbstverständnis der Koalition zu.
Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:
Wir werden die Initiative nette Toilette unterstützen und dadurch dafür sorgen, dass
Koalitionsvertrag 2023 der SPD/CDU/FDP für Bremerhaven auf den Seiten der SPD Bremerhaven
flächendeckend saubere öffentliche Toiletten zur Verfügung stehen. Wir wollen die
Fußwege für Kinder auf dem Schulweg sicherer machen. Wir werden prüfen, wie
Deichstraße und Pestalozzistraße auf Tempo 30 reduziert werden können.
Tja, Gesundheitsschutz vor dem Verkehr und “nette Toilette”.
Es ist auch schon eine Leistung, beide Themen in einem Absatz zu behandeln.
Zu Tempo 30:
Die Straßenverkehrsordnung StVO ( die hier die Voraussetzungen für ein Tempo 30 regelt) bzw. das Straßenverkehrsgesetz (StVG als oberes Gesetz) sind Bundesrecht
Art 20 Grundgesetz bindet alle Verwaltungen im gesamten Land an Recht und Gesetz, der sog. Vorrang des Gesetzes. Anders kann ein Rechtsstaat nicht funktionieren.
Das bedeutet, die Anwendung des Rechts (STVG ..) ist die Pflicht der zuständigen Exekutiv-Behörde (=Magistrat in Bremerhaven).
Diese hat die Gesetze nach Ermittlung der Fakten umzusetzen.
Soweit ein Gesetz einen Spielraum ( = Ermessen) zuläßt, muß die Behörde begründen, wie sie diesen Spielraum bei ihrer konkreten Entscheidung ausgefüllt hat.
Aber, kennt die Behörde Fakten, die in einem Gesetz geregelt sind, muss sie handeln.
Wie sie zu handeln hat, bestimmt das Gesetz und dies wird ggf. durch ein Gericht überprüft.
Liegen die Voraussetzungen eines Gesetzes vor, und die Behörde handelt nicht, bleibt den Betroffenen die Möglichkeit einer sog. Untätigkeitsklage.
Eigentlich ganz simple Grundsätze.
Auf die Problematik Tempo 30 wg. Lärm/Feinstaub umgesetzt bedeutet das:
Durch die EU Vorgaben, die Lärmbelastung in Kommunen zu dokumentieren, kennt die Verwaltung in Bremerhaven die Fakten, d.h. welche Bereiche in Bremerhaven so laut sind, daß die Gesundheit der Anwohner gefährdet ist.
Die verschiedenen Meßwerte geben ihr einen Spielraum, ob, und wie sie einschreiten kann, um die Gefahr für die Gesundheit der Menschen in der Stadt zu beseitigen.
Je lauter eine Straße ist ( oder je mehr Feinstaub gemessen wird), desto mehr ist die Behörde in ihrem Spielraum eingeschränkt, bis zu dem Punkt, wo nur noch eine Entscheidung übrig bleibt.
Beispiel Straßenlärm:
Wie laut eine Straße ist, dafür macht die Verwaltungsvorschrift zur STVO Vorgaben, auch zur Art des Gutachtens.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden “Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)” im Verkehrsblatt bekannt.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Diese Lärmschutzrichtlinien geben eine bestimmte Form des Lärmgutachtens vor.
Liegen z.B. Daten aus einer anderen Quelle vor, z.B. ein Lärmaktionsplan, und lassen diese Daten vermuten, es liegt eine Gefährdungslage vor, muß die Behörde zwingend handeln, und ein Gutachten einholen.
Da hat sie keinen Ermessensspielraum.
Wenn, ja wenn sie die Fakten ermittelt!
Das ist der eigentliche Knackpunkt, ansonsten kann sie auch sagen: nicht gemessen, also auch kein Handlungsbedarf.
Aber diese Haltung kann schnell persönliche Konsequenzen haben.
Das Oberverwaltungsgericht Bremen, auf dessen Entscheidung ich mich in einem Antrag aus dem Jahr 2021 an den Magistrat bezogen habe, hat 2016 in seiner Entscheidung (pdf) diesen Weg Schritt für Schritt dem Magistrat Bremerhaven vorgegeben.
Es schrieb dem Magistrat ins Klassenbuch:”Tut was, das ist eure Rechtspflicht”.
Geschehen ist bis heute nichts!
Außer, daß die Koalition (also die Stadtverordnetenversammlung) nun meint, es wäre ihre Aufgabe, dies zu veranlassen.
Einerseits ist es tatsächlich die Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat zu überwachen.
Das hat sie zwischen 2016 und 2023 anscheinend nicht getan.
Aber was soll das nun in einem Koalitionsvertrag?
Diese Verpflichtung zu handeln betrifft den Magistrat (=Verwaltung) der Stadt Bremerhaven, letztlich die Stelle, die ich verklagen werde, nicht die Stadtverordnetenversammlung.
Für eine politische Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung ist kein Raum, es sein denn, als Rüge an den Magistrat.
Haben die Gemeinden bzw. ihre Selbstverwaltungsorgane, Freiräume bei Tempo 30?
Nur in einem sehr engen Umfang ( Tempo 30 Zonen, Wohngebiete). Das ist auch der Gegenstand der bekannten Initiative der Städte.
Aber nicht bei Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen.
Auf den Hauptverkehrsstraßen gelten die Grundsätze des § 45 StVO:
ist es zu laut, oder ist zu viel Feinstaub in der Luft, müssen verkehrsbeschränkende Maßnahmen eingeführt werden,
i.d.R. :Tempo 30!
Wenn es sich um die Gesundheitsgefährdung von Menschen handelt, da hört der Spaß auf.
Lärm und Feinstaub sind die Messer, mit denen der Verkehr die Menschen in den Städten tötet.
Ermessensspielräume für die Kommunen, die schon weit unten auf der akuten Gefährdungsskala beginnen, solche Spielräume sollen erst durch eine Reform des StVG, und irgendwann einmal, eine Reform der StVO geschaffen werden.
Aber man ahnt es schon!
Wissing!
Auch bei den Reformvorschlägen bleibt es beim Mantra ” Leichtigkeit = Flüssigkeit des Verkehrs”
Eigentlich ein Witz, wenn man sich mit der Geschichte des StVG beschäftigt.
Als Beispiel:
In § 7 StVG schlägt sich diese Geschichte noch nieder, in der sog. Gefährdungshaftung. Denn diese zivilrechtliche Haftung ist unabhängig vom Verschulden!
D.h.: die Tatsache, daß ich ein Kraftfahrzeug in den Verkehr bringe,reicht schon für eine zivilrechtliche Haftungsbegründung aus.
Der Gesetzgeber sah anfangs Kraftfahrzeuge als grundsätzlich so gefährlich an, zumindest wenn es um Schadensersatz geht, dass er eine vom Verschulden unabhängige Haftung vorsah.
Demgegenüber ist der § 45 StVO ein Flickenteppich von Regeln, die den Autoverkehr bevorteilen und den Aufstieg der Automobilindustrie widerspiegelt.
In dieser, kaum noch einer Ordnung unterworfenen, Vorschrift schlägt sich in einem Paragrafen ein ganzes automobiles Weltbild nieder.
§ 45 StVO behandelt nominell nur das Aufstellen von Verkehrsschilder, ist aber die eigentliche zentrale Norm.
In Absatz 9 heißt an “unschuldiger” Stelle:
Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
§ 45 XI StVO
Da haben wir ihn, den Begriff des fließenden Verkehrs.
Man muß sich das jetzt wie einen Schieberegler vorstellen.
Auf der einen Seite die Lautstärke/ der Feinstaub ( der Lungenkrebs der Anwohner) verursacht durch den fließenden Verkehr
Auf der anderen Seite der Wunsch: der Verkehr soll fließen.
Die Leichtigkeit des Verkehrs gegen die Leichtigkeit des Seins.
Schon pervers, wenn man genau darüber nachdenkt!
Gesundheitsschutz als Abwägungsdefizit, optional, wenn’s stört!
Was ist ein Leben, die Gesundheit wert, wenn das Auto wichtiger ist.
Das alles spiegelt sich in einem langen Paragrafen wider, die Relativierung des Lebens.
Wir kennen die Gefahren von Lärm und Feinstaub sehr genau, und wir wissen, wer die Gefahren verursacht.
Es ist der Abrieb von Reifen, Asphalt und Bremsen.
Die Süddeutsche ” Achtung Reifenabnutzung”
Umwelt NRW zum Straßenlärm
Die Antriebsart ist egal.
Auch E-Autos töten!
Allein die Geschwindigkeit kann diese Gefahr minimieren.
Die Gerichte stehen oft vor einem Dilemma:
Wo ist die Grenze für Gesundheitsschutz, wenn der Verkehr nicht mehr “fließen” kann?
Man(n) will es ändern und erst das StVG und irgendwann mal die StVO ändern.
Aber, wie die Anmerkung der Deutschen Umwelthilfe schon ausführt, eben nur ein wenig.
Die Leichtigkeit des Verkehrs ist noch immer das Mantra!
Nur die Spitzen schneiden, hätte ich früher zu meinem Friseur gesagt.
Aber wir reden hier letztlich über die Gesundheit der Anwohner!
Und der Verkehr begrenzt ihre Lebenszeit, und Lebensqualität!
Zurück nach Bremerhaven:
Die Koalition behandelt das Verkehrsrecht nach den Grundsätzen Ludwigs XIV: wir sind der Staat.
Etwas salopp gesagt, könnte die Koalition mit ihrer Rechtsauffassung auch beschließen,
in Bremerhaven gilt jetzt ein Linksfahrgebot.
Die Logik des Koalitionsvertrages läuft genau darauf hinaus.
Sie, die zukünftige Regierung der Stadt, sollte wissen, wo ihre Grenzen liegen!
Jeder Jurist hat bei diesen Aussagen im Koalitionsvertrag ein Gefühl, als wenn jemand mit den Fingernägeln über eine Tafel kratzt.
Das Problem geht eigentlich noch viel tiefer.
Es hat schon seinen Sinn, wenn die Exekutive ( die Verwaltung) in einem Staat, oder in einer Stadt von der Legislative (dem Parlament) getrennt agiert. Das ist der eigentliche Sinn der Gewaltenteilung, die Säule unseres Rechtsstaates.
Aber diese Trennung wird aufgehoben, wenn die Executive nicht mehr unabhängig von der Legislative ist:
wenn die Legislative(das Parlament) direkt außerhalb ihrer Handlungs-Kompetenz auf die Exekutive zugreifen will.
Wenn Entscheidungen mit Blick und mit Rücksicht auf die politische Landschaft gefällt werden.
In Bremerhaven wird der Verwaltungschef, der Oberbürgermeister, von der aktuellen Mehrheit im Parlament bestimmt, und nicht von außen geholt, wie der Verwaltungschef in anderen Städten. Die Abhängigkeit des OB vom Parteienproporz ist diffus, aber es wäre naiv, sie zu ignorieren. Bei einem klassischen Oberbürgermeister, der eher im repräsentativen Bereich tätig ist, wäre das auch unverfänglich. So wählen die meisten Städte einen Verwaltungschef ( Stadtdirektor etc) der außerhalb der Parteiabhängigkeiten agieren kann.
Das fehlt in Bremerhaven.
Hinzukommt, daß der Oberbürgermeister nicht direkt gewählt wird, also dem Stadtvolk von aktuell einer kleinen repräsentativen Schar von Parteigängern aufgezwungen wird.
Unter Aspekten von Check und Balance ist das schlicht nicht zu rechtfertigen.
Dies Gewusel von Interessenkonflikten ist fatal, und führt in Stadtstaaten wie Hamburg, oder eben auch in Bremen zu Problemen.
Was Bremen anbetrifft:
dort ist der Landesvater gleichzeitig Oberbürgermeister einer Stadt, die in Konkurrenz mit einer weiteren Stadt (Bremerhaven) des Landes steht. Und das spiegelt sich auch im Verhältnis der beiden Städte wider.
Man könnte auf die Idee kommen, es bestehe ein Interessenkonflikt.
Aber, das alles, die Prinzipien der Gewaltenteilung in Kommunen, ist eigentlich graue juristische Theorie, der in einen Kurs Kommunalrecht und Gewaltenteilung passen könnte.
Natürlich kann man die verschiedenen Machtzentren in einer Kommune kaum auseinanderpflücken.
Parteibücher und das Peter-Prinzip ( aktuell schön zu beobachten in Bremen und Bremerhaven) toben sich kurz nach der Kommunalwahl so richtig aus. Gut bezahlten Posten nach Gutdünken, und nicht nach Qualifikation zugewiesen.
Aber, seien wir ehrlich, es ist eben so, wie es ist, und Studien zu diesem Problemkreis gibt es zuhauf.
Nur wenn ein Land wie Bremen, so pleite wie es immer ist ( Fonds sind auch nur Schulden für die nächste Generation, egal wie nett man sie umschreibt), und eine Stadt wie Bremerhaven, mit ihren sozialen Problemen,
wenn solche lokalen Entitäten einfach weiter machen wie bisher, dann wird langsam der Ereignishorizont erreicht.
Lösung?
Check and Balance, das funktioniert nicht mehr so richtig im Land Bremen.
Die Menschen haben schon längst darüber abgestimmt, unbemerkt von den Parteien, die sich am Parteibuch-Heroin berauschen. Sie, die Menschen, haben nicht mehr das Gefühl, gehört zu werden, und kehren der Politik den Rücken, oder folgen denjenigen, deren Flötentöne ihnen das Land verheißt, wo Gold und Honig fließen.
In dieser Gemengelage wird die letzte Verbindung zu den Menschen in Stadt und Land, die Bürgerbeteiligung als bloße unliebsame Konkurrenz angesehen.
Man will seine Pfründe wahren, seine Pöstchen sichern, außerhalb irgendwelcher Qualifikationsvorgaben und man verschanzt sich hinter einer Palisade von Parteibüchern in einer Festung der Koalitionsverträge.
Was hilft?
Kräftiger Gegenwind.
Gegenwind hilft, wie der Rückzieher beim Vorhaben Ackmann in Bremerhaven gezeigt hat.
Bürgerbeteiligung steht nicht hoch im Kurs bei den Parteien in Bremerhaven.
Der Koalitionsvertrag in Bremerhaven äußert sich zu dem Thema, aber die Logik ist sportlich!
Dort steht, Bürgerinitiativen sind undemokratisch, weil man sie nicht abwählen kann.
Im Ernst?
Bürgerinitiativen sind basisdemokratisch, und ohne Zuspruch aus der Bevölkerung, ohne eine kritische Masse, haben sie sich schlicht erledigt, während eine Stadtverordnetenversammlung 4 Jahre lang ungefährdet durchregieren kann, und auch noch die Verwaltung beeinflusst, durch die Wahl des Chefs der Verwaltung.
Ohne die Menschen in der Stadt mitzunehmen, wird Bremerhaven weiterhin im Stillstand verharren:
Eine Verkehrspolitik wie in den 70 Jahren,
eine Baupolitik wie in den 60 Jahren
und das in einer Klimakrise des Jahres 2023.
Aber, eigentlich sind das alles Kinkerlitzchen, wenn man die Daten vom aktuellen ZDF Politbarometer sieht.
Die AFD vor der SPD
Gründe für ein Erstarken der Rechten werden viele diskutiert, aber eigentlich bleibt es nach wie vor ein Rätsel.
Jasper von Altenbockum weist in seinem Kommentar in der FAZ zu Recht darauf hin, man sollte von den Wählern aus denken.
Deutschland gespalten?
Es ist komplizierter. Die FAS predigt ja schon das Verwelken der Grünen!
Aber die Grünen sind leider eine ganz normale Partei geworden, bei der das Parteibuchförderband und das Peter-Prinzip bestens funktionieren. Also, nichts Besonderes.
Das Erstarken der AFD macht Angst. Aber auch die Stärke der etwas glatter auftretenden BIW, jetzt Bündnis Deutschland ist beunruhigend.
Beiden Parteien ist gemein, daß nur sie sich für die Inhaber des Volkswillens ausgeben.
Die Bremerhavener haben mit ihrer Wahl den Geist aus der Flasche gelassen, wobei ich die Nichtwähler zu den Wählern zähle.
Eins Spaltung der Gesellschaft?
Eigentlich mein erster Gedanke!
Aber eine Studie (Julian Heide: Testfall Armut. Zum Zusammenhang von Ungleichheitseinstellungen und sozialer Lage) hat mich doch nachdenklich gemacht.
Mit Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) kann gezeigt werden, dass Menschen in Armut gegenüber Homosexuellen oder transgender Personen nicht skeptischer eingestellt sind als nichtarme Personen. Dagegen lehnen Menschen mit Armutserfahrung Migrationsbewegungen eher ab. Mit Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) kann gezeigt werden, dass Menschen in Armut gegenüber Homosexuellen oder transgender Personen nicht skeptischer eingestellt sind als nichtarme Personen. Dagegen lehnen Menschen mit Armutserfahrung Migrationsbewegungen eher ab.
Der Rechtsruck als Ablehnung des reichen woken Hipsters, so einfach funktioniert das nicht.
Obwohl die CDU das gerne so sehen würde. Die Gründe für den Rechtsruck sind komplizierter.
Kurz, da hat sich fast unbemerkt ein rechter Tzunami entwickelt, der auf dem offenen Meer der Alltagspolitik fast unbemerkt blieb, aber sobald er auf das flache Wahl-Land traf, zur tödlichen Gefahr für die Demokratie wurde.
Wir haben da einen Geist aus der Lampe gelassen, den wir kaum noch beherrschen können.