Ich habe mittlerweile einige Videos auf YouTube eingestellt, die sich mit der Baupolitik in Bremerhaven, und auch mal wieder mit dem Thema Seute Deern beschäftigen.
Der Link zu meinem Kanal
Die Nordseezeitung ist mittlerweile auf meine Kommentare aufmerksam geworden:
Und immer wieder die Tempo 30 Frage!
Auf der Veranstaltung der Stadtteilkonferenz Mitte am 6.3.2023 hatte sich auch Herr Jasca gemeldet.
Sein Kampf, um eine kontrollierte Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in der Deichstraße in Bremerhaven, ist schon oft Thema in der Nordseezeitung gewesen.
Seine Petition, auf Teilbereichen der Deichstraße in Bremerhaven Tempo 30 anzuordnen, wurde mittlerweile abgelehnt.
In geheimer Abstimmung!
Dieser Umgang mit Petitionen war den politischen Vertretern auf dem Podium der Stadtteilkonferenz, darauf hingewiesen, sichtlich peinlich.
Es ändert aber nichts am Ergebnis.
Mir liegen alle Unterlagen vor, auch der “Ablehnungsbescheid”.
Oberbürgermeisier Grantz teilte in seiner Stellungnahme mit, dass eine durchgängige verkehrsrechtliche Anordnung einer Geschwindigkeit von 30 km/h in der Deichstraße von der Straßenverkehrsbehörde nur dann möglich sei, wenn der Bundesgesetzgeber die Straßenverkehrsordnung dahingehend abändere, dass auch an Hauptverkehrsstraßen ohne besondere ungewöhnliche Gefahrenlage generell eine Reduzierung der zulässigen innerörtlichen Geschwindigkeit auf Tempo 30 unter Betrachtung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse möglich sei. Er empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Petition als unbegründet zurechtzuweisen…..
Ich habe in einer Grafik, die sich eng an die Handlungsempfehlungen vieler Bundesländer anlehnt, den Weg zu Tempo 30 auf der Grundlage von Lärmaktionsplänen aufgezeichnet.
Kurz:
Liegen entsprechende Lärmmessungen vor, muß (!) die Straßenverkehrsbehörde eingreifen.
Für einen politischen Ermessensspielraum ist da kein Platz.
Es ist Bundesrecht, das die kommunalen Behörden schlicht anzuwenden haben!
Zwei zentrale Quellen aus der o.g. Grafik sind:
Stadtklima Stuttgart und
Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung des Verkehrsministers Baden-Württemberg vom 8.2.2023.
Dieser Erlass ist auf den informativen Seiten des Ministeriums
, die sich ausführlich mit den Konsequenzen von Lärmaktionsplanungen beschäftigen, unter abrufbar.
Warum das Thema Verkehrseinschränkung auf begrenzten Streckenabschnitten solch ein Problem in Bremerhaven ist?
Es ist mir schleierhaft. Wir reden in dieser kompakten Stadt um Zeiteinbußen von Sekunden, während die Ergebnisse der Lärmaktionspläne eine erhebliche Lärmbelastung zeigen!
Es geht im Kern um Gesundheitsschutz, und nicht um die Bekenntnisse zu einer Mobilitätsform.
Die Initiative “Lebenswerte Städte” der aktuell am 8.3.2023 insgesamt 517 Städte beigetreten sind, hat einen anderen rechtlichen Hintergrund.
Das Bundesrecht, die Straßenverkehrsordnung, soll entsprechend geändert werden, damit Tempo30 zum Standard in den Städten werden kann, wenn die Kommunen, d.h. die Menschen, die davon betroffen sind, es so wollen.
Es ist eine Art Beweislastumkehr, da zurzeit der Verkehrsfluss vorrangig ist, egal welche Konsequenzen das außerhalb des Straßenraums hat.
Diese Grundhaltung der StVO stammt noch aus Zeiten, in der Heinz Erhard in dem Film” Natürlich die Autofahrer” mit Trude Herr den Führerschein machte. Und selbst in dieser Komödie wurde er letztlich gezwungen, den Führerschein zu machen.
Aber, bis die Koalition in Berlin diesen Punkt abarbeiten kann, bis dahin behilft man sich, außer in Bremerhaven, mit dem Weg über den Gesundheitsschutz.