Wer mir auf YouTube folgt hat es schon bemerkt, ich habe Spaß an kurzen Videos bekommen, in denen ich mich mit einigen Orten in Bremerhaven beschäftige, die mir besonders am Herzen liegen, gute oder böse Orte.

Der Bahnhof in Lehe, aber auch das Goethquartier sind solche Orte.
Im Goethquartier ist es insbesondere die Arbeit von Rolf Thörner.

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Aber auch die neu entstandene Wiese an der Kreuzung Keilstraße und Columbusstraße hat es mir angetan. Ich habe natürlich dem alten Finanzamt ein wenig nachgetrauert: was hätte man dort alles machen können. Aber, es ist wie es ist und die jetzige Wiese finde ich echt klasse.

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Obwohl, ich habe noch irgendwie in den Ohren, daß diese Fläche als eine Art Vorratsfläche gedacht ist, für spätere Investoren. In einem Beitrag in der Nordseezeitung sagte Melf Grantz:

Es kann ja nicht verkehrt sein, wenn man was in der Reserve hält, einen Investorenwettbewerb ausruft oder das Grundstück als Platzhalter nutzt, falls wir die Chance hätten, ein weiteres Forschungsinstitut in die Stadt zu bekommen. Fest steht aber, wir reißen das Gebäude noch vor Weihnachten ab und machen den Platz erst mal grün. Aber es gibt kein Dogma mehr, dass es nicht bebaut werden darf.

Nordseezeitung vom 20.9.2021

Der aktuelle Koalitionsvertrag spricht noch von einem Minipark. Doch Koalitionsverträge sind weder bindend noch sonderlich haltbar erst recht nicht in Bremerhaven.
Also, genießen wir diese Wiese, solange es sie noch gibt.


In einem weiteren Video beschäftige ich mich mit meinem „Lieblingsthema“: die Verkehrssituation in Mitte.

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Die Kreuzung Lloydstraße/Barkhausen/Columbus steht für eine fahrlässige Verkehrspolitik. 

Die Lärmwerte sind bekannt. Es wird aber keine rechtlich verwertbare Messung gemacht.

Seite der STADT BREMERHAVEN zur Lärmkartierung Stufe 3

Warum ist das notwendig? 

Die Kommunen haben aktuell kaum Möglichkeiten den Verkehr, den sie durch eine sog. Widmung einer Straße zugelassen haben, zu reglementieren. Da greift die StVO ein, Bundesrecht.
Und was ist mit Maßnahmen gegen Lärm?
Der VCD hat sogar einen Multipel Choice Katalog erstellt, welche Voraussetzungen für verkehrsbeschränkende Maßnahmen vorliegen müssen :

Soforthilfepapier Verkehrsclub Deutschland e. V. Wallstraße 58 10179 Berlin
www.vcd.org




Auch bei der Deutschen-Umwelt-Hilfe findet sich reichlich Material incl. jur. Gutachten.

Aber offensichtlich ist das für das Stadtplanungsamt zu komplex, oder eben, politisch nicht gewollt.

Wir reden hier nicht über “ Könnte man mal drüber nachdenken…”, sondern über die Garantie, die uns Art 2 GG gibt:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 2 

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Das bekannte Klimaurteil des BVerfG beschäftigte sich mit der Freiheit.
Das Grundgesetz schützt auch die Freiheit zukünftiger Generationen.
Das BVerfG kam zu dem Schluss, dass die aktuelle Generation verpflichtet ist, das Klima effektiv zu schützen, damit nachfolgende Generationen ihre Freiheitsrechte ausüben können.

Aber, Art 2 GG verpflichtet auch alle Organe des Staates ( …also auch die Stadt Bremerhaven) die körperliche Unversehrtheit der Menschen zu gewährleisten.
Das ist eine originäre, alles überragende Pflicht der Stadt Bremerhaven.

In der Vergangenheit hat man diese Verpflichtung beim Thema Verkehr nicht sonderlich ernst genommen.
Auch die Reform des Straßenverkehrsgesetzes spricht noch immer von der Flüssigkeit des Verkehrs, die dem Gesundheitsschutz gegenübergestellt wird. Eigentlich ein Witz, aber, Wissing…… ( Stellungnahme der DUH )
Die Verkehrsemissionen wurden bisher immer als hinnehmbar angesehen, da der Verkehr eben der Wirtschaft und dem vermeintlichen Wohlstand dient, und, jeder muss doch wissen, wo er wohnen will. Es ist eben so.

Aber, diese Einstellung hat sich geändert:

Lärm kostet Lebenszeit

Zitat aus dem Beitrag in der NYT:

Eine wachsende Zahl von Untersuchungen zeigt, dass diese Art von chronischem Lärm – der die Nachbarschaft mehr als 280 Mal am Tag erschüttert, mehr als 105.000 pro Jahr – nicht nur lästig ist. Es handelt sich um eine weitgehend unerkannte Gesundheitsgefahr, die das Risiko für Bluthochdruck, Schlaganfall und Herzinfarkte weltweit erhöht, auch für mehr als 100 Millionen Amerikaner .

New York Times By Emily BaumgaertnerJason KaoEleanor LutzJosephine SedgwickRumsey TaylorNoah Throop and Josh Williams June 9, 2023

“Die Wirkung von Lärm auf den Menschen”
auf den Seiten Bayrisches Landesamt für Umwelt

Feinstaub macht krank und kann töten

Wie Feinstaub Lungenkrebs begünstigt https://t.co/45QEzzwtf4

— Ralf Ekrowski (@ralfekrowski) August 5, 2023

Verkehrsemissionen sind verantwortlich für eine Vielzahl von Krankheiten.
D.h.: Wir haben eine konkrete Gesundheitsgefahr, und wir kennen die Täter.

Dann muß der Staat und seine Organe handeln.
Tut er das nicht, so kann, z.B., eine Behörde dazu verpflichtet werden, z.B. durch eine Untätigkeitsklage.

Aber, von diesen juristischen Feinheiten abgesehen.
Es bleibt es bei einem Verhalten der Stadt Bremerhaven, das gegen die vom Grundgesetz garantierten Menschenrechte verstößt.

Das hört sich ungewohnt an, wenn man die gesetzlichen Normen, Bundesimmissionsschutzgesetz etc. so sieht.

Bei vielen anderen Themen braucht es nicht solch martialischer Aussagen.
Nur das Thema Verkehr ist ein politisches Tabuthema. Die moralische Schmuddelecke.
So verstößt das Bundesverkehrsministerium gegen die Richtlinien des Bundesverfassungsgerichtes, und braucht keine Konsequenzen zu fürchten. Sein Versagen beim Klimaschutz wird von den anderen Ministerien aufgefangen.

Beim Thema Verkehr scheinen alle wie im Drogenrausch zu handeln. Der gesunde Menschenverstand, Empathie werden ausgeschaltet.

Das ist nicht überall so!
Einige Städte fühlen mehr mit den Menschen in der Stadt mit.
Aber Städte, wie Bremerhaven( es ist ja nicht nur Bremerhaven), können sich einfach nicht eingestehen, dass die Verkehrspolitik der letzten Jahre menschenverachtend war.
Hört sich hart an, aber die aktuellen Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen des Verkehrs auf die Gesundheit lassen keinen anderen Ton zu. 
Die Emissionen pro gefahrenen Kilometer sind sogar zurückgegangen, doch wurde dies durch das Mehr an PKW Verkehr und Güterverkehr wieder aufgehoben..
Das nennt man Rebound Effekt. Sparsame Motoren = größere Autos!

Es geht also nicht darum, den automobilen Verkehr zu verbieten, sondern wieder in die Schranken zu weisen!

Juristisch gesehen ist die Diskussion gar nicht mal so neu. 

Denn die Eingriffe, die dem Schutz der Autoinsassen dienten, z.B. der Gurt, wurden mit dem Vorrang des Gesundheitsschutzes bei Unfällen gegenüber der Bewegungsfreiheit im Auto begründet.
Nichts anderes ist es aber, wenn es jetzt um die Gesundheit der Straßenanrainer, der Passanten, geht, die von den Emissionen des Verkehrs unmittelbar betroffen sind. 

Ein runder Tisch, das ist der Vorschlag des Verkehrswendebündisses.
Eigentlich eine tolle Idee

Nutz ein runder Tisch? 
Nein!
Eigentlich ist ein Runder Tisch immer eine gute Idee, aber hier gibt es mehrere Haken:
Denn, allein die Bestimmungen der STVO regeln den Verkehr, sonst niemand!
Ein runder Tisch hat rechtlich keinerlei Relevanz.
Er bietet höchstens eine Bühne für die Akteure und suggeriert Aktionismus (“Wir tun ja was! Aber die Gesetze lassen uns nicht…), mehr nicht.
Private Akteure ( man denke nur an die viele Subunternehmer) können sich darauf verlassen, dass es neben der StVO keine internen Vereinbarungen irgendwelcher Art gibt. ( Was weiß ein Subunternehmer aus Rumänien vom Runden Tisch?)

Klagen würden eher helfen, wenn sie dazu führen, den Verkehr einzuschränken.

Kann die Politik was machen?

Nein, es ist eine Entscheidung der Exekutive. Die Politik kann Anregungen geben, Themen auf die Agenda bringen. Aber mehr nicht. Es ist eine Sache der Exekutive. Die Diskussionen der vergangenen Jahre legt aber den Verdacht nahe, daß die Politik der Verwaltung ins Handwerk pfuscht. Wenn die Verwaltung, die STVO Regeln politisch auslegt, handelt sie schlich unrechtmäßig, um es einmal mit aller Klarheit zu formulieren. ( Die Politik pfuscht auch nicht der Kripo ins Handwerk!)
Die StVO bietet keinen politischen Spielraum, nur behördliches Ermessen, das einer gerichtlichen Überprüfung standhalten muß.

Viele Kommunen wollen mehr Spielraum, weil ihnen die Nöte der Anwohner bewusst sind, und sie eine vernünftige Verkehrspolitik machen wollen. Sie stoßen sich aktuell den Kopf wund an StVG und StVO. Auch die angestrebte Reform bringt kaum Linderung, da die Kernaussage, der Verkehr hat Vorrang, unangefochten bleibt und eine Reform der StVO, also der zentralen Vorschrift, noch nicht in Sicht ist.

Was bleibt?

Gutachten und die Fakten feststellen, ganz einfach!

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