Pressemitteilung: Kreisverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bremerhaven
GRÜNE begrüßen Urteil zur Verlängerung der Küstenautobahn A20.
Im Streit um den Ausbau der Küstenautobahn A20 hat das Bundesverwaltungsgericht heute das lange erwartete Urteil gefällt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bremerhaven begrüßen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches den Planfeststellungsbeschluss für den ersten Bauabschnitt in der niedersächsischen Wesermarsch als rechtswidrig beurteilt. Das Gericht fordert dazu auf, die Planung nachzubessern. Aus umwelt- und verkehrspolitischen Gründen fordern die Bremerhavener Grünen, die Planung der Küstenautobahn vollständig einzustellen.
Christian Neuhäuser, Sprecher des Kreisvorstandes, merkt an: „Ich bin froh, dass das Bundesverwaltungsgericht den Bauabschnitt in Niedersachsen als unrechtmäßig beurteilt. Die geplante Erweiterung würde laut Urteil des Gerichts den Schwellenwert für Stickstoff überschreiten. Schwere Schäden an dem Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Garnholt, Wäldern und Flussniederungen wären eine unmittelbare und irreversible Folge des Ausbaus gewesen. Das Gericht räumt allerdings die Möglichkeit ein, die Planung nachzubessern. Aus umwelt- und verkehrspolitischen Gründen wäre es allerdings sinnvoll, die Verlängerung der Küstenautobahn vollständig abzubrechen.“
„Hinzu kommt, dass auch die Kosten der geplanten Verlängerung der A20 seit der Planung immens gestiegen sind, was zu Lasten der Steuerzahler*innen geht“, ergänzt Neuhäuser. „Erst am 25. Juni fand in Bremerhaven die Grüne Regionalkonferenz der bündnisgrünen Kreisverbände Osterholz, Wesermarsch, Cuxhaven und Bremerhaven statt. Auf dieser haben wir uns ausführlich mit der Erweiterung befasst und uns einstimmig gegen die Verlängerung der Küstenautobahn A20 ausgesprochen.“
Für Rückfragen: Christian Neuhäuser, 0176 231 685 16